Jolanta Budzowska

Seit Jahren berät Sie in Zivilsachen in Schwerpunkten: Patientenrecht und Geltendmachung der Schadensersatzansprüchen wegen der ärztlichen Behandlungsfehler. In Ihrer beruflichen Praxis als Rechtsberaterin hat sie die höchsten Gewinne für die Geschädigten in der Geschichte der polnischen Justiz erreicht. Sie war und sie ist die Bevollmächtigterin der Geschädigten in mehreren hundert zivilrechtlichen Prozessen vor den Gerichten in ganz Polen.

Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in Angelegenheiten mit multilateralem Bezug. Sie hat an vielen internationalen Projekten teilgenommen, die sich mit der Beratung im Bereich der weithin verstanden Verletzungen von Personen befassen.

Seit 2009 ist sie ein Vorstandsmitglied der Europäischen Organisation PEOPIL* – Pan-European Organisation of Personal Injury Lawyers mit ihrem Sitz in Birmingham (England). Die Organisation vereinigt die Juristen, die sich auf die Sachen spezialisieren, die Körperverletzung und Gesundheitsschäden betreffen.

2010 hat sie im Namen von PEOPIL im Rahmen von öffentlichen Konsultationen während des Gesetzgebungsverfahrens in Polen eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 1. September 2010 zur Änderung des Patientenrechtegesetzes und des Ombudsmanns für Patientenrechte ausgearbeitet und abgegeben.

Seit dem 1. Januar 2012 ist sie Mitgliederin des Woiwodschaftskomitees für die Beurteilung medizinischer Ereignisse, das vom Woiwoden von Małopolska in Kraków gegründet wurde.

Im Januar 2014 wurde sie vom Nationalen Rat der Rechtsberater in das Team eingeladen, um auf die Konsultation des Europarates bezüglich der Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beantworten.

Seit 2014 ist sie Mitgliederin des internationalen Verbandes The Association of Personal Injury Lawyers * (APIL) mit Sitz in Nottingham und fördert und entwickelt ständig Wissen im Bereich des weithin verstanden Entschädigungsrechts für geschädigte Personen.

Als Leiterin des Forschungsteams hat sie 2014 im Rahmen des Projekts "Ein sicheres Krankenhaus – ein sicherer Patient" im Auftrag des Zentrums für Qualitätsüberwachung im Gesundheitswesen (Organisationseinheit des Gesundheitsministeriums) einen Bericht über Analyse von Akten der Gerichtsverfahren und Verfahren vor den Landeskommissionen für die Beurteilung von medizinischen Ereignissen betreffend der sogenannten medizinischen Fehler in polnischen Krankenhäusern, die in den Jahren 2012-2013 abgeschlossen wurden, vorbereitet.

In den Jahren 2014 - 2017 war sie Mitgliederin der Menschenrechtskommission des Nationalen Rat der Rechtsberater, verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte - der Patientenrechte.

Im November 2016 wurde Frau Jolanta Budzowska als Rechtsberaterin in das IDEC - Institut für Europäisches Verkehrsrecht in Luxemburg aufgenommen. IDEC wurde im Jahr 2003 gegründet und konzentriert sich auf die Verbreitung von versicherungsrechtlichen Kenntnissen, Regelungen zur Bestimmung von zivilrechtlichen Haftpflichten für Ereignisse und auf allgemeines Verkehrsrecht.

Frau Jolanta Budzowska ist Autorin von zahlreichen Kommentaren zum Patientenrecht und zu der Schadensersatzansprüchen, die mit dem Heilungsverlauf verbunden sind, die in den Medien erschienen sind. Sie ist auch eine Autorin von mehreren, fachlichen Publikationen und Vorträgen zu diesem Thema.

Sie ist Mitautorin einer Veröffentlichung in englischer Sprache zum Thema der Gesetzgebung von Geltendmachung der Schadensersatzansprüchen in bestimmten Ländern, die in Zusammenarbeit mit dem Organisation PEOPIL erscheinen wird. Aktuell wird das Buch redigiert. Ihre Veröffentlichungen und Kommentare betreffen neben vielen anderen Themen hauptsächlich das Thema Menschenrechte, insbesondere Patientenrechte.

Im Jahr 2017 wurde Frau Budzowska auf Antrag des Woiwoden von Małopolska das Bronze-Verdienstkreuz für ihre Tätigkeit zugunsten der Selbstverwaltung des Rechtsberaters verliehen.

j.budzowska@bf.com.pl