Am 2. August 2018 hat das Bezirksgericht in Warszawa, I Zivilabteilung, Schmerzensgeld und Entschädigung zugunsten der Kanzleimandantin zugesprochen, deren Darm während laparoskopischer Operation des Entfernens von Eierstockzyste geschädigt wurde.
Am 27. Juli 2018 hat das Bezirksgericht in Katowice, I Zivilabteilung, ein Urteil in der Angelegenheit des Schmerzensgeld für Eltern des Kindes, das im Mutterleib gestorben ist, gefällt. Die BFP-Kanzlei vertritt in diesem Prozess die Eltern, die Kläger..