Am 27. Juli 2018 hat das Bezirksgericht in Katowice, I Zivilabteilung, ein Urteil in der Angelegenheit des Schmerzensgeld für Eltern des Kindes, das im Mutterleib gestorben ist, gefällt. Die BFP-Kanzlei vertritt in diesem Prozess die Eltern, die Kläger..