02 August 2018

Schmerzensgeld und Entschädigung für Schädigung des Darms während der Laparoskopie

Am 2. August 2018 hat das Bezirksgericht in Warszawa, I Zivilabteilung, Schmerzensgeld und Entschädigung zugunsten der Kanzleimandantin zugesprochen, deren Darm während laparoskopischer Operation des Entfernens von Eierstockzyste geschädigt wurde.
Die Operation wurde in 2011 durchgeführt. Dabei traten iatrogene Schäden an der Darmwand der Patientin auf, die vom Operationsteam während des Eingriffs nicht bemerkt wurden (das Protokoll zeigte keine Abweichungen vom typischen Verlauf dieser Art von Operation). Leider wurde schon am nächsten Tag nach dem Eingriff die Patientin entlassen. Nach ein paar Stunden musste sie sich aber wegen der übermächtigen Bauchschmerzen bei der Notaufnahme des Krankenhauses melden. Es stellte sich bald heraus, dass die Patientin dringend wieder operiert werden musste - es wurde eine Bauchfellentzündung vermutet.

Nach der Operation wurde die o.g. Diagnose bestätigt und zusätzlich Sepsis diagnostiziert. Die Patientin wurde in die Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin verlegt, mit offenen Abdominalflecken. Sie kam erst nach 3 Tagen nach der zweiten Operation wieder zu Bewusstsein, dennoch musste sie weiter intensiv behandelt werden. Die durchgeführte Prozedur brachte eine allmähliche Verbesserung, und nach zwei Wochen wurde die Patientin nach Hause entlassen. Bis heute leidet sie immer noch an periodischen, wiederkehrenden Bauchschmerzen.

Die im Prozess ernannten Experten hatten keine Zweifel, dass der Darm der Patientin während der laparoskopischen Entfernung der Eierstockzyste geschädigt wurde. Obwohl die Experten darauf hinwiesen, dass ein solcher Schaden nicht auftreten sollte, hielten sie ihn letztendlich für eine akzeptable Komplikation der Operation, und dies angesichts der schwierigen Operationsbedingungen (eine große Anzahl von Adhäsionen, da die Patientin chirurgische Eingriffe in der Vergangenheit hinter sich hatte). Der Experte auf dem Gebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe wies aber eindeutig negativ darauf hin, dass der Schaden während der Operation nicht erkannt wurde. Wenn das passiert wäre, hätte die Patientin alle Konsequenzen mit diesem Schaden vermieden. Der Experte erklärte, dass es Aufgabe des Operationsteams ist, in solchen Fällen wachsam zu bleiben und zu erkennen, dass der Darm auch versehentlich und unverschuldet geschädigt wurde, was das Personal in dem betreffenden Fall völlig übersehen hat.

Nach dieser Feststellung hat das Gericht der Klägerin (Patientin) Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 80.000 PLN, einschließlich 5.000 PLN für die Verletzung der Rechte des Patienten - das Recht auf Gesundheitsleistungen im Einklang mit den Anforderungen des medizinischen Wissens, sowie das Recht auf Information über den Gesundheitszustand zugesprochen. Das Gericht hat auch die Entschädigung für die entstandenen Kosten zugesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Patientin wurde im Prozess durch Herr Rechtsberater Michał Krzanowski und Frau Rechtsberaterin Jolanta Budzowska vertreten.

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