Wir verfassen Due-Diligence-Berichte, die insbesondere

  • die Rechtslage von Gesellschaften und ihre Unternehmen,
  • Grundstücke und alle damit verbundenen Rechte betreffen.

Zu diesem Zweck untersuchen wir die uns vorgelegten Unterlagen und erlangen selbst die erforderlichen Unterlagen, die in amtlichen Unterlagensammlungen - z. B. in den Akten des Unternehmerregisters im Landesgerichtsregister oder in Grundbuchakten, sowie in Archiven oder anderen Registern deponiert sind.

Bei der Verfassung von Due-Diligence-Berichten verfolgen wir folgende Ziele:

  • Abschätzung möglicher Investitionsrisiken rechtlicher Natur,
  • Untersuchung aller Rechtsaspekte der geplanten Wirtschaftsinvestitionen,
  • Vorstellung praktischer Lösungen für unsere Mandanten, die zur Verwirklichung ihrer Wirtschaftsziele führen sollen.

Benedykt Fiutowski