Wir verfassen Due-Diligence-Berichte, die insbesondere
- die Rechtslage von Gesellschaften und ihre Unternehmen,
- Grundstücke und alle damit verbundenen Rechte betreffen.
Zu diesem Zweck untersuchen wir die uns vorgelegten Unterlagen und erlangen selbst die erforderlichen Unterlagen, die in amtlichen Unterlagensammlungen - z. B. in den Akten des Unternehmerregisters im Landesgerichtsregister oder in Grundbuchakten, sowie in Archiven oder anderen Registern deponiert sind.
Bei der Verfassung von Due-Diligence-Berichten verfolgen wir folgende Ziele:
- Abschätzung möglicher Investitionsrisiken rechtlicher Natur,
- Untersuchung aller Rechtsaspekte der geplanten Wirtschaftsinvestitionen,
- Vorstellung praktischer Lösungen für unsere Mandanten, die zur Verwirklichung ihrer Wirtschaftsziele führen sollen.