Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung in Führung von allerleien Nachlassverfahren. Wir vertreten sowohl Mandanten, die die Rechtslage eines durch Erbschaft erworbenen Vermögens regeln wollen, als auch Personen, die einen Erbschaftsbeschluss erlangen möchten, um weitere Absichten zu verfolgen, inklusive Investitionen, Feststellung der Ersitzung oder Wiedererlangung eines enteigneten Grundstücks, was in der Regel auch mit unserer Hilfe durchgeführt wird.

Wir bieten Dienstleistungen für polnische und ausländische Bürger an. Unser Rechtsservice hat einen völlig komplexen Charakter; wir suchen - auch im Ausland - Familienstandsurkunden, wir empfehlen Personen, die die Funktion eines Nachlasspflegers übernehmen könnten und wir unternehmen andere Handlungen, die für eine zügige Durchführung des Nachlassverfahrens notwendig sind.

Überdies können wir die Funktion eines Testamentsvollstreckers übernehmen. Aus unserer Praxis wissen wir, dass unsere Mandanten sich immer öfter bewusst werden, dass eine zügige, schnelle und präzise Vollstreckung eines Testaments wichtig ist und deswegen suchen sie zuverlässige Personen für die Funktion eines Testamentsvollstreckers. Unsere Kenntnisse auf dem Gebiet von rechtlichen und faktischen Aspekten der Testamentverfügung haben verursacht, dass wir mit dieser Funktion bereits betraut wurden, so dass wir jetzt unsere Dienstleistungen in diesem Bereich empfehlen dürfen.

Benedykt Fiutowski