Der Umfang des Immobilienrechts, einschließlich der Regelung der Rechtslage der Immobilien, ist sehr breit. Dies umfasst u.a. Nachlassverfahren, Vertretung in Grundstücksersitzungsverfahren und in Verfahren um Aufhebung des Grundstücksmiteigentum, Verteilung der Grundstücken zur Nutzung, Übereinstimmung des Grundstücksinhalts mit tatsächlicher Rechtslage, Herausgabe eines Grundstücks oder Wiederherstellung des früheren Zustands eines Grundstücks sowie in Verfahren um Wiedereinräumung des Besitzes eines Grundstücks. Außerdem vertreten wir unsere Mandaten in Verwaltungsverfahren und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, die mit Immobilien verbunden sind.
Ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit stellen Rückgabeforderungen für Grundstücke dar, die aufgrund von Akten der öffentlichen Verwaltung in der Vergangenheit verloren wurden, inklusive Wiedererlangen von enteigneten Grundstücken.