Die Beratung im Bereich des Immobilienverkehrs und der Investitionen bildet einen wichtigen Teil der von uns angebotenen Dienstleistungen. Im Rahmen des Rechts des Grundstücksverkehrs bieten wir besonders folgende Leistungen an:

  • Wir untersuchen die Rechtslage von Immobilien (und bereiten Due-Diligence-Berichte vor).
  • Wir bereiten Rechtsgutachten vor.
  • Wir verhandeln Kaufvertragsbedingungen.
  • Wir vertreten unsere Mandanten vor Gerichten in Verfahren, deren Gegenstand Grundstücke und damit verbundene Rechte sind, inklusive Verfahren vor Gerichten, die Grundbücher führen.
  • Wir regeln die Rechtsstellung von Immobilien, unter anderem in Verfahren zur Aufhebung des Miteigentums

Im Rahmen der Investitionsprozessen:

  • untersuchen wir bestehende Rechtsverhältnisse und bewerten wir die mit der geplanten Investition verbundenen Rechtsrisiken,
  • leisten wir Rechtshilfe betreffs der erforderlichen verwaltungsrechtlichen Unterlagen (hierin Bescheid über Bebauungsbedingungen und Baugenehmigung mit erforderlichen Vereinbarungen, Einwilligungen und Verträgen),
  • führen wir im Namen unserer Mandanten Verwaltungsverfahren und Verfahren vor Verwaltungsgerichten (d. h. vor den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und vor dem Oberverwaltungsgericht).

Wir beraten unsere Mandanten auch in Bezug auf die Finanzierung von Investitionen und Grundstückskauf, außerdem begutachten und verhandeln wir Kreditvertragskonditionen sowie beraten wir im Rahmen der Forderungssicherungen und sichern die damit verbundene Rechtshilfe.

Michał Sikora