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10 April 2012

Teilnahme Herrn Rechtsberater Benedykt Fiutowski ans Forschungsprojekt der aktuellen europäischen Schuldrechtsfragen

In Januar 2012 nahm Herr RA Benedykt Fiutowski an einem sehr interessanten Forschungsprojekt der aktuellen europäischen Schuldrechtsfragen teil. Die Prinzipaufgabe dieses Projekts war, dieses rechtliches Problem zur fachlichen Diskussion solcher Juristen zu stellen, die über die laufende Berufserfahrung in den grenzüberschreitenden Sachen verfügen.

In Januar 2012 nahm Herr RA Benedykt Fiutowski an einem sehr interessanten Forschungsprojekt der aktuellen europäischen Schuldrechtsfragen teil. Die Prinzipaufgabe dieses Projekts war, dieses rechtliches Problem zur fachlichen Diskussion solcher Juristen zu stellen, die über die laufende Berufserfahrung in den grenzüberschreitenden Sachen verfügen. Ein zusätzliches Ziel war auch, diesbezüglichen Stellungnahmen der Juristen in dieser Rechtsfrage zu bekommen, um die Bearbeitung und Novellierung von dem europäischen Vertragsrecht in der  Zukunft erfolgreich durchzusetzen, und dadurch auch schon jetzt die Bedürfnisse der erwarteten Harmonisierung der Vorschriften in diesem Bereich zu entdecken. In Betracht dessen, dass die Europäische Kommission zum Ziel hat, die Prinzipien der grenzüberschreitenden Verkehr auf dem Binnenmarkt der EU zu optimieren, fokussiert sich das Thema der Konsultation auf die Frage der Qualitätsverbesserung und der Harmonisierung des europäischen Schuldrechts. Die Durchsetzung der Novellierungsplänen wurde es durch solchen Rechtsmittel geplant, wie etwa durch die Festsetzung der gemeinsamen rechtlichen Rahmen, die für die EU als ein Ausgangspunkt dienen sollten, und die rechtlichen Prinzipien, Definitionen und Mustervorschriften enthalten sollten, die ihre Anwendung für die Übersicht und Novellierung von dem EU–Recht finden sollten, und als Mustervorschriften für die Novellierung der innenrechtlichen Vorschriften des Schuldrechts dienen sollten. Herr RA Benedykt Fiutowski ist in dieser Diskussion zum Wort gekommen, und hat eine bedeutsame, diesbezügliche Stellungnahme genommen, u. a.: 1) zum Thema der Wahl des anwendbaren Rechts bei dem grenzüberschreitenden Handelsverkehr; 2) zum Thema der Anwendung der zugänglichen Rechtsmitteln von dem europäischen Vertragsrecht. Er versuchte auch die Frage der Effektivität der Behebung von den negativen Folgen betonen und beantworten, die die Differenzierung und die Unterschiede der inneren Schuldrechten der bestimmten EU- Ländern verursachen. Ein Konsultationsentwurf ist von der Oxford Universität gebilligt worden und ist finanziell durch Nuffield Foundation – eine politisch unabhängige Stiftung unterstützt worden, die der Untersuchungen im Bereich der Sozialwissenschaften Beistand leistet.

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