Die Zahl der ausländischen Patienten, die sich in Polen wahlweise (plastische Chirurgie, orthopädische, zahnärztliche oder prothetische Behandlung) oder notfalls (aufgrund eines Transportunfalls) einer Behandlung unterziehen, wächst stetig.
Kein Wunder, dass Ausländer von den Folgen von medizinischen Fehlern betroffen sind. Frau Budzowska besprach in einem an Juristen aus ganz Europa gerichteten Vortrag Regeln und Rechtsprechung, die in solchen Fällen Anwendung finden, auch wenn der Patient sich über die Entschädigung aufgrund eines medizinischen Fehlers in seinem Wohnsitzland beschwert.

Darüber hinaus ist Frau Jolanta Budzowska als Sachverständige auf dem Gebiet des polnischen Rechts die Verfasserin von Gutachten zum polnischen Recht und zu den Grundsätzen der Schadensersatzhaftung bei Personenschäden.