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05 Dezember 2013

Das für die Bank günstige Urteil im Währungsoptionenstreit

Am 19. November 2013 hat das Berufungsgericht (Sąd Apelacyjny) in Katowice die Stellungnahme der Kanzlei Budzowska Fiutowski und Partner berücksichtigt und die Berufung der Gegenseite (des Beklagters) in einem Währungsoptionenstreit abgelehnt.

Am 19. November 2013 hat das Berufungsgericht (Sąd Apelacyjny) in Katowice die Stellungnahme der Kanzlei Budzowska Fiutowski und Partner berücksichtigt und die Berufung der Gegenseite (des Beklagters) in einem Währungsoptionenstreit abgelehnt. Die Kanzlei BFP hat in diesem Gerichtsverfahren eine der polnischen Banken vertreten. Infolge dieses Urteils wurde das Urteil des Gerichts der ersten Instanz, das einen Betrag von 1,3 Mio. Zloty mit Zinsen für 4 Jahre zu Gunsten der Bank zugesprochen hat, rechtskräftig. Die Gerichte der beiden Instanzen haben die Stellungnahme des Bankbevollmächtigters, Herrn Rechtsberater Benedykt Fiutowski, beachtet, der bewiesen hat, dass die aus einem im Jahre 2008 abgeschlossenen Währungsoptionenvertrag erfolgende Forderung der Bank begründet ist. Die Gegenseite hat gemeint, dass der Währungsoptionenvertrag wegen der Verletzung der Grundsätzen der gesellschaftlichen Zusammenlebens nichtig ist. Ausserdem hat die Gegenseite vorgeworfen, dass die Bank die Informationspflichten aus der MIFID-Richtlinie nicht erfüllt hat. Diese Einwendungen wurden von Gerichte nicht berücksichtigt. Die Gerichte haben auch eine andere Bedeutung der Vertragsbestimmung betreffend des sog. “Schalters” als der Beklagter zuerkannt. Der Beklagter hat angezeigt, dass der “Schalter” beide Vertragsparteien betroffen hat. Gemäß der Bank hat der “Schalter” laut des Vertrages nur eine Vertragspartei (die Bankkunde) betroffen und diese Interpretation hat die Gerichte überzeugt. Das Berufungsgericht hat in dieser Gelegenheit schon zum zweiten Mal beutreilt. Das Berufungsgericht hat früher das Urteil des Gerichts der ersten Instanz aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Prüfung gerichtet. Jene Entscheidung wurde von Herrn Rechtsberater Fiutowski ins Oberste Gericht (Sąd Najwyższy) angefochten und das Oberste Gericht hat jenes Urteil aufgehoben. Das Urteil vom 19.11.2013 ist die nächste günstige Entscheidung, die die Kanzlei BFP für Ihren Kunden – die Bank – in seit 4 Jahren anhängigen Gerichtsverfahren betreffend der Währungsoptionen erreicht hat.

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