Die Personen, die der Auffassung sind, dass während der Heilbehandlung in dem Krankenhaus, die Ärzte eine irreführende Diagnose gestellt haben, oder die falschen Arzneimittel oder Therapie angewendet haben, oder dass es zu einem anderen ärztlichen Behandlungsfehler gekommen ist, was eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung, Ansteckung, oder Tod verursachte, sind berechtigt, vor dieser Ausschuss angemessene Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Anträge sollten nur auf die bestimmten medizinischen Vorfällen (Heilungsmissstände) beruhen, die nach dem 1 Januar 2012 vorkamen. Die Anträge können nur die klinischen Behandlungen in einem Krankenhaus betreffen.
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