Frau Rechtsberaterin Jolanta Budzowska hat in einer Debatte des 4. Europäischen Wirtschaftskongress in Katowice teilgenommen. Ein Teil des Kongresses war der 2. Kongress von privaten Krankenhäuser, der am 15. Mai 2012 stattgefunden ist. Im Rahmen des europäischen, sachlichen Teils wurde die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung besprochen. Die Richtline tritt am 25. Oktober 2013 in Kraft und wird zurzeit ins polnische Recht implementiert. Im zweiten Teil des Kongresses wurde es über die Gefahr und Möglichkeiten des privaten Sektors debattiert, die aus der letzten legislativen Änderungen herauskommen (z.B. aus dem Heiltätigkeitsgesetz und Gesetz über die Patientenrechte und Patientenrechtebeauftragter) – u.A. im Kontext der zusätzlichen Pflichtversicherungen von Krankenhäuser im Falle der medizinischen Vorkommnissen.