Herr Benedykt Fiutowski wurde durch das Institut von Allerhand in Krakau eingeladen, am 17. Mai 2012 einen Kommentar zum Vertrag von Herrn Dr. Marek Jeżewski zum Thema “Teilnahme des Staates in Investitionsstreiten” zu halten. Der Vertrag wurde im Rahmen einer Reihe “Allerhand Lecture Studies” gehalten, die vom Institut geführt ist. Herr Fiutowski hat die wichtigsten Probleme, die im Vertrag erwähnt wurden, aus der Praktikerseite kommentiert. Er hat u.A. das Investitionsschiedsverfahren mit dem Wirtschaftsschiedsverfahren verglichen, das Wesen des Schiedsverfahrensvertages im Investitionsschiedsverfahren besprochen und die Rechtsfolgen des Schiedsverfahrensurteils bewertet.