Am 8. November 2013 hat an der Jagiellonen-Universität in Kraków die Konferenz „Das Schiedsgerichtsurteil” stattgefunden, an deren Herr Rechtsberater Benedykt Fiutowski teilgenommen hat.
An der Konferenz haben die hervorragenden Vertreter der Wissenschaft teilgenommen, die sich mit der Schiedsgerichtsbarkeit beschäftigen – u. A. Prof. dr hab. Andrzej Szumański, Prof. dr hab. Jerzy Rajski, Prof. dr hab. Józef Frąckowiak, Prof. dr hab. Maksymilian Pazdan, Prof. dr hab. Stanisław Sołtysiński, Prof. dr hab. Tadeusz Ereciński und Prof. dr hab. Karol Weitz, sowie die Praktiker: die Rechtsanwälte, die Rechtsberater und die Vertreter der Industrie- und Handelskammer und der Polnischen Wirtschaftskammer, die für die Förderung von der Schiedsgerichtbarkeit in Polen engagiert sind.
Die eingeladenen Gäste haben in ihrer Reden die folgenden Fragen vorgestellt: der Inhalt und die Form des Schiedsgerichtsurteils, Bindung an einem Schiedsgerichtsurteil, die Rechtswirksamkeit des Urteils gegenüber Dritten, sowie die Verweigerung der Anerkennung und der Ausführung des Urteils aufgrund der Klausel der öffentlichen Ordnung und die Aufhebung des Schiedsgerichtsurteils wegen der Verfahrensverletzung der öffentlichen Ordnung.
Herr Rechtsberater Benedykt Fiutowski ist seit Jahren für die Förderung der alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten engagiert. Er ist mehrmals als der Schiedsrichter aufgetreten – Herr Fiutowski ist der Schiedsrichter des ständigen Schiedsgerichts in Kraków, 2013 wurde er als ein Experte durch den Wirtschaftsminister zu einer Ministergruppe für Systemlösungen betreffend der Schiedlichen Methoden der Beilegung von Wirtschaftsrechtsstreitigkeiten berufen.