Wir haben unseren Mandanten in einem Verfahren vor dem Schiedsgericht an der Nationalen Handelskammer in Warszawa vertreten, in dem die Klage unseres Mandanten völlig anerkannt wurde. Das Schiedsgericht hat dem Mandanten den Betrag in Höhe von 500.000 Zloty zuzüglich Zinsen zugesprochen. Der Gegenstand des Verfahrens betraf den Anpruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen einer verspäteten Übergabe eines vollwertigen Nutzraums in dem im Vertrag vorgesehenen Zustand aus Gründen, die dem Vermieter betraffen.
Die Klage wurde ins Schiedsgericht aufgrund einer sog. Schiedsvereinbarung, die im Mietvertrag betreffend einer Gewerbefläche im Einkaufszentrum vorgesehen wurde, eingereicht. Der Fall wurde von drei Schiedsrichter geprüft: von den Vorsitzenden und zwei Schiedsrichter (jede Partei hat einen Schiedsrichter gewählt). Im Verfahren sind zwei Sitzungen stattgefunden. Das Verfahren wurde gemäß der Schiedsgerichtsordnung und dem Zivilprozessordnungsgesetz geführt.
Die Aufgabe des Schiedsgerichts war eine Entscheidung zu treffen, ob der Beklagter schuldig oder unschuldig der Verspätung bei der Übergabe der Mietfläche war und damit ob eine Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe besteht.
Der Tatbestand dieser Sache war kompliziert, aber zugleich sehr interresant. Vor allem problematisch war eine Auslegung der Vertragsbestimmungen. Dazu hat auch die zweimalige Änderung des Vertrages geführt, die den Frist der Übergabe der Mietfläche und Änderung der Lokalisierung vom Mietgegenstand im Einkaufszentrum betraff.
Trotz des komplizierten Charakters dieser Sache und des ausführlichen Beweismaterials hat das Schiedsgericht den Fall nur ein Jahr und drei Monate geprüft. Die Entscheidung ist endgültig. Dies heißt, dass das Schiedsgerichtsurteil vollgestreckt werden kann, nachdem ein ordentliches Gericht eine Vollstreckungsklausel dem Urteil erteilt.
Die Endgültigkeit der Entscheidung bedeutet aber nicht, dass die Entscheidung überhaupt nicht kontrolliert werden kann. In manchen, genau im Zivilprozessordnungsgesetz bestimmten Fällen, gibt es eine Möglichkeit eine Klage in ein ordentliches Gericht einzureichen, um das Schiedsgerichtsurteil aufzuheben.
Nach der Analyse des gesammten Verfahrens vor dem Schiedsgericht an der Nationalen Handelskammer in Warszawa ist es festzustellen, dass die Prozessaktivität keiner Partei begrenzt war. Es führt dazu, dass das Verfahren vor dem Schiedsgericht viel flexibler als vor dem ordentlichen Gericht ist. Die Effektivität des Verfahrens und ihr Schnelligkeit sind ein Vorteil, der erlaubt es, ein solches Verfahren den Mandanten zu empfehlen – vor allem diejenigen, die Parteien der verschiedenen, vor allem komplizierten und spezifischen Rechtsverhältnissen sind.
Das Verfahren wurde durch ein Prozessteam von unseren Juristen geführt, d.h. Frau Rechtsberaterin Jolanta Budzowska, Herr Rechtsberater Michał Sikora und Herr Rechtsberater Bartłomiej Flak.