Die Kanzlei BFP hat zugunsten des Dominikanerklosters in Kraków das komplexe Rechtsservice geleistet, das u.A. mit zwei Investitionsprozesse in Krakow verbunden war. Der gesamte Wert der Investition betrug 16,5 Mio. Zloty.
Die Arbeiten wurden bei einem Bürgerhaus aus dem 13. Jahrhundert in Dominikańskastr., sowie bei dem Klosterkreuzgang in Stolarskastr. geführt. Diese letzte Aufgabe wurde unter dem Namen „Die komplexe Renovierung vom Kreuzgang im Dominikanerkloster in Kraków zusammen mit ihrer Anpassung an der Rolle vom vielseitigen kulturellen Raum” geführt und wurde aus den Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Regionalen Operationsprogrammes für Małopolska für Jahren 2007-2013 und aus den Mitteln des Gemeinschaftskomitees des Schutzes von Krakauer Denkmäler finanziert.
Die feierliche Eröffnung des restaurierten Kreuzgangs hat am 5. November 2013 stattgefunden.
In den beiden Fällen hatten die konservatorischen Arbeiten - neben die Bauarbeiten der renovierten Objekte eine wichtige Bedeutung in Hinsicht auf historischen Charakter und wurden unter Aufsicht der entsprechenden konservatorischen Dienste geführt.
Die Arbeit des Juristenteams der Kanzlei Budzowska Fiutowski und Partner wurde von Herrn Rechtsberater Michał Sikora geleitet.