Wir erstellen Rechtsgutachten in englischer Sprache für ausländische Personen (hauptsächlich für ausländische Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte) auf dem Gebiet des polnischen Rechts, mit besonderem Schwerpunkt auf Personenschäden.
Gegenstand dieser Berichten ist insbesondere:
- Bewertung des Ausmaßes von Schäden und Schmerz gemäß den Bestimmungen des polnischen Rechts in einem bestimmten Sachverhalt;
- Analyse der Grundlage für Geltendmachung von Ansprüchen für bestimmte Schadenselemente (Entschädigung, Schmerzensgeld, Rente für erhöhten Bedürfnisse, Rente für Verdienstausfall);
- Zinsen;
- Verjährung von Ansprüchen;
- Beweiswürdigung.
Wir beraten auch in straf- und familienrechtlichen Fragen (soweit dies in Sachen von Unfälle und Gesundheitsschäden erforderlich ist).
Darüber hinaus führen wir auf Ersuchen ausländischer Personen Tätigkeiten betreffend die Beweissicherung in Polen (u.a. Polizeiprotokollen, Sachverständigengutachten), sowie die Ermittlung von Daten über den Schadensschuldner und dessen Versicherer durch..