Bevor eine Klageschrift auf Entschädigung eingereicht wird, ist es notwendig, die zur Erlangung möglichst voller Dokumentation erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen zu ergreifen, die danach zur Erstellung einer Klageschrift und als Beweis im Gerichtsverfahren gebraucht werden.
In erster Linie sollte man einen Antrag auf Herausgabe der gesamten Dokumentation, deren Richtigkeit beglaubigt wird, bei einer medizinischen Station einreichen, deren Tätigkeit mit dem Entschädigungsanspruch verbunden ist. In manchen Situationen ist es notwendig, solche Dokumentation auch von denjenigen Stationen zu erhalten, wo der Patient auch vor oder nach der mit dem Entschädigungsanspruch verbundenen Behandlung/Operation betreut wurde.
Wenn eine Entscheidung über eine gerichtliche Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs getroffen wird, muss man alle Unterlagen sammeln, die die Höhe der im Zusammenhang mit dem geltend zu machenden Schaden getragenen Ausgaben stehen, bestätigen. Dies sind vor allem Rechnungen für: erworbene Arzneimittel, bezahlte Konsultation bei einem Facharzt, Teilnahme an Rehabilitationskuren, Fahrkosten ins Krankenhaus und bezahlte Betreuung durch Dritte sowie Kosten der behindertengerechten Wohnungs- und/oder Wagenanpassung.
Es wird auch hilfreich, eine Kostenzusammenstellung in Form einer Tabelle vorzubereiten. Darin sollte man Kosten eintragen, die mit dem erlittenen Schaden verbunden sind, inklusive monatlich anfallender Kosten.
Die gesammelten Unterlagen werden dann mit der Klageschrift beim Gericht eingereicht. In der Regel dauert das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz ab einem Jahr bis zu drei Jahren. Danach, falls eine der Parteien Berufung gegen das Gerichtsurteil einreicht, fängt ein Verfahren in der zweiten Instanz an, das im Durchschnitt ein Jahr dauert. Das Urteil des Gerichts zweiter Instanz ist rechtskräftig. In bestimmten Fällen ist es jedoch noch möglich, eine Kassationsklage beim Obersten Gericht einzureichen.