Relativ häufig sind an den Unfällen und Körperverletzungen die gefährlichen Produkte beteiligt.

Gemäß des Artikels 4491 des Zivilgesetzbuches, ist ein Produkt gefährlich, „wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung des gewöhnlichen Gebrauchs des Produkts erwartet werden kann”. Darüber, ob ein Produkt gefährlich ist, entscheiden die Umstände, die in dem Zeitpunkt, in dem es im Verkehr gebraucht wird, bestehen, insbesondere die Art seiner Vorstellung auf dem Markt und die dem Verbraucher vermittelten Informationen über seine Eigenschaften.

In den meisten Fällen ist ein gäfährliches Produkt ein Produkt, das nicht korrekt und unausreichend gekennzeichnet worden ist. Der Produzent ist verplichtet, volle und gründliche Informationen auf dem Produktetikett oder in der Bedienungsanleitung anzugeben. Die Information muss in polnischer Sprache angegeben werden, wenn ein Produkt durch den Produzent im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit in den polnischen Inlandsverkehr gebracht worden ist. Wenn eine Information über ein gefährliches Produkt unklar oder irreführend dem Verbraucher vermittelt wurde, entsteht eine Möglichkeit, dass ein Produkt falsch installiert oder in ungewöhnlicher Weise gebraucht werden kann. Wenn ein Gebrauch des Produktes ein Risiko bringt, muss der Verbraucher darüber informiert werden.

Ist in dem Fall des Mangels an Informationen oder der irreführenden Information zu einem Unfall gekommen, haftet für den durch ein gefährliches Produkt verursachten Schaden nicht der Verbraucher, sondern der Produzent. Es besteht die Möglichkeit, einen angemessenen Schadensersatz von dem Produzent geltend zu machen.

Die Haftung für den durch ein gefährliches Produkt verursachten Schaden, ist eine zivilrechtliche Haftung nach dem Gefährdungsprinzip. Unter diesen Umständen ist der Geschädigter nicht verpflichtet, die Schuld der haftenden Person zu beweisen. Gemäß des Artikels 4491 des Zivilgesetzbuches, wer im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit (Produzent) ein gefährliches Produkt herstellt, haftet für den durch dieses Produkt wem auch immer zugefügten Schaden.

Wir bitten alle, die Interesse an Dienstleistungen der Kanzlei in diesem Bereich haben, um Kontakt mit unserer Kanzlei - Tel.: 012 428 00 70; E- Mail: krakow@bf.com.pl.

Jolanta Budzowska