Jedes Gerichtsverfahren generiert Kosten (Prozesskosten), die bezahlt werden müssen. Das Einreichen einer Klageschrift bedarf einer Gebühr in Höhe von 5% des geltend gemachten Anspruchswertes, aber nicht weniger als 30 Zloty. Außerdem ist es in der Regel notwendig, im Laufe des Verfahrens einen Gutachter heranzuziehen und dadurch auch die Kosten eines Gutachtens zu tragen. Es passiert auch, dass die Kosten der Zeugen, etwa für ihre Fahrten ins Gericht oder Übersetzungskosten rückerstattet werden müssen.

Wenn eine Partei die Gerichtskosten wegen ihrer Vermögenslage nicht tragen kann, kann sie einen Antrag auf Befreiung von der Zahlungspflicht stellen. Die Partei muss dann beweisen, dass sie die Gerichtskosten nicht ohne einen Schaden für ihren eigenen Unterhalt oder für den Unterhalt ihrer Familie tragen kann. Das Gericht trifft eine Entscheidung über die Kostenbefreiung: das Gericht kann die Partei ganz oder teilweise von den Kosten befreien oder die Kostenbefreiung ablehnen. Bei der teilweisen Befreiung ist die Partei in der Regel von der Zahlung der Klageschriftgebühr befreit.

Es ist zu betonen, dass die o. g. Kostenbefreiung einen vorübergehenden Charakter hat, weil die Prozesskosten im Allgemeinen auf eine verlierende Partei aufgelegt werden.

Die o. g. Regeln betreffen nicht die Kosten einer Vertretung der Partei von unserer Kanzlei. Die Vergütung für die Führung eines Verfahrens wird jedes Mal individuell bestimmt.

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Jolanta Budzowska