Ein Sportunfall kann schwer sein, und dadurch enstandene Kosten der ärztlichen Versorgung, Transportkosten, auch Lufttransportkosten und Rettungsaktionen, können sehr hoch sein.
Bei den Sportunfällen sind die Geschädigten von der Kanzlei in solchen Fällen beraten, wenn für den durch einen gefährlichen Sportunfall verursachten Schaden ein Dritter haftet. Dann, wenn das gesammelte Beweismaterial dafür spricht, besteht eine rechtliche Möglichkeit, die Schadenersatzansprüche im vollen Umfang gegenüber dem Unfallgegner oder seinem Versicherer geltend zu machen. Es betriff vor allem Rückerstattung der Ausgaben, z.B.: den Standart überschreitenden ärztlichen Versorgung, oder Deckung für Heilungskosten, auch im Ausland. Selbsverständlich ist es auch möglich einen angemessenen Geldbetrag als Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht, sowie das verlorene Einkommen, das der Geschädigte erzielen könnte, wenn ihm der Schaden nicht entstanden wäre, zu erhalten.
Wir bitten alle, die Interesse an Dienstleistungen der Kanzlei in diesem Bereich haben, um Kontakt mit unserer Kanzlei - Tel.: 012 428 00 70; E- Mail: krakow@bf.com.pl.